Willkommen in der
Gemeinde Weerberg

Volksbegehren "Bedingungsloses Grundeinkommen"

Vom 18. bis 25. November 2019 können Stimmberechtigte ihre Unterschrift für das Volksbegehren

„Bedingungsloses Grundeinkommen“

abgeben.

 

 

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 14. Oktober 2019 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

ACHTUNG: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

 

Im Gemeindeamt Weerberg kann die Eintragung zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 18.11.2019             8.00 bis 20.00 Uhr
Dienstag, 19.11.2019           8.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch, 20.11.2019          8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag, 21.11.2019      8.00 bis 20.00 Uhr
Freitag, 22.11.2019              8.00 bis 16.00 Uhr
Samstag, 23.11.2019           8.00 bis 12.00 Uhr
Montag, 25.11.2019            8.00 bis 16.00 Uhr

 

Text des Volksbegehrens:

Es wird ein BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN in der Höhe von 1200.-€ für jede(n)

österreichische(n) StaatsbürgerIn durch eine bundesverfassungsgesetzliche Regelung angestrebt!

Begründung des Einleitungsantrages des Volksbegehrens „Bedingungsloses Grundeinkommen“:

Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben in Würde; Österreich gehört zu den reichsten Ländern auf

diesem Planeten und kann es sich leisten allen seinen Bürgerinnen ein menschenwürdiges Leben

mittels eines bedingungslosen Grundeinkommens zu ermöglichen; Eine Finanzierung über eine Finanztransaktionssteuer

in der Höhe von 0,94% aller in Österreich getätigten Finanztransaktionen bietet

allen österreichischen Staatsbürgerinnen die Möglichkeit, ein Leben in Freiheit, Würde und Selbstbestimmung

zu führen. Enorme Einsparungen auf bürokratischer Ebene sind ebenso ein großes Plus wie

eine daraus resultierende schlanke Verwaltung. Gesundheitsleistungen werden durch eine neue Form

solidarischen Handelns und Einsparungen auf bürokratischer Ebene ermöglicht.

Das Bedingungslose Grund Einkommen ist eine passende Antwort auf die Herausforderungen der Gegenwart.

Nicht nur aus der Perspektive der Einzelnen, die ohne Existenzangst mutiger ihr individuelles

Leben gestalten können, sondern auch auf gesellschaftlicher Ebene. Denn das BGE ist nicht einfach ein

Sozialtransfer vom Staat in die Tasche der Bürgerinnen und Bürger. Es verspricht, ein wirksamer Ansatz

für die Stärkung von Teilhabechancen und den sozialen Zusammenhalt zu sein und eine nachhaltige

Gesellschaftsentwicklung zu fördern.

In einer Zeit, in der erwerb-bringende Arbeit nicht mehr staatlich zu gewährleisten ist und immer mehr

Menschen, statt aus Lohnabhängigkeit befreit, in unwürdige soziale und wirtschaftliche Abhängigkeiten

getrieben werden (Mindestsicherung), hätte so jeder Mensch ein Einkommen, auch wenn er durch

die Automatisierung und Rationalisierung in Produktion und Verwaltung aus der Arbeit entlassen wird.

Außerdem hätte jeder Mensch die Möglichkeit, frei von Existenzsorgen diejenigen Arbeiten zu übernehmen,

die er – angesichts der sich immer mehr verschlechternden Lage im Sozialen, in Wissenschaft

und Bildung, auf dem Sektor der Kunst, der Umwelt, der Gesundheit, der Erziehung, der Kultur – selbst

für sinnvoll hält.

Aus dem Blickwinkel der Care Ethik ist das BGE eine Möglichkeit, Machiavellische Gesellschaftsstrukturen

aufzuweichen und Menschen in solidarischem Handeln wieder näher zu bringen!

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