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Heizkostenzuschuss 2026/2027

Mit dem Heizkostenzuschuss werden insbesondere einkommensschwächere Haushalte unterstützt. Der Zuschuss kann von 1. Mai bis 31. Oktober beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt ab September 2027 mit Beginn der Heizsaison.

Höhe Heizkostenzuschuss: 250 Euro

  • Nicht ezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der Förderentscheidung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen, sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen. (Stichtag Antragstellung bzw. Förderentscheidung)

Nettoeinkommensgrenzen Heizkostenzuschuss

  • 1.435 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 2.265 Euro pro Monat für zwei Personen
  • 2.665 Euro pro Monat für drei Personen
  • 2.965 Euro pro Monat für vier Personen
  • +300 Euro pro Monat für jede weitere Person

Folgeanträge

Allen FördernehmerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2025/2026 des Landes bewilligt wurde, wird vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, ein Antragsformular zugestellt.

Für MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichzulage, denen der Heizkostenzuschuss 2025/2026 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ein Zusageschreiben.

 

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