Energieförderservice
Durch das im Jänner 2015 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz haben Sie die Möglichkeit, sich einen Anteil der Investitionskosten für Ihre Energieeinsparung im Neubau oder in der Sanierung in Form einer Gutschrift durch Maßnahmenverkauf gemäß EEffG zurück. Der Energieförderservice der Firma Auftragsnetz e. U. unterstützt Sie gerne dabei, dass auch Sie hiervon profitieren können.
Für folgende Maßnahmen ist eine Gutschrift möglich:
NEUBAU
 Wärmepumpe
 Photovoltaik
 Heizbrennwertgerät in Wohneinheiten
 Solaranlage
 Fernwärmeanschluss
 Dämmung (Außenwand, oberste Geschossdecke Fenster, Außentüren)
 
 SANIERUNG
 Wärmepumpe
 Ölkesseltausch
 Gaskesseltausch
 Biomassekesseltausch
 Thermentausch
 Photovoltaikanlage
 Solaranlage
 Fernwärmeanschluss
 Dämmung Außenwand
 Dämmung oberste Geschossdecke
 Fenstertausch, Tausch Außentüren
 
 Um einen möglich Anspruch auf diese Gutschrift zu erhalten, wird als Nachweis der durchgeführten Maßnahme eine Kopien der Rechnung benötigt.
Maßnahmen, die bereits vom Bund gefördert wurden, können diese Gutschrift nicht in Anspruch nehmen. Landesförderungne, die nicht direkt die Maßnahme betreffen wie zb. Wohnbauförderung, Heimwerkerbonus etc. sind generell trotzdem möglich.
 
 Gutschriften können jeweils im laufenden Kalenderjahr von 01.01. bis 31.12. eingereicht werden, auch rückwirkend! Gutschriften laufend bis 2020 im jeweiligen Kalenderjahr möglich.
 
 Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an einen Mitarbeitern vom Energieförderservice unter +43 7744 204 02 04 oder besuchen Sie die Homepage http://www.energie-foerder-service.at.



