Willkommen in der
Gemeinde Weerberg

Die Gemeinde Weerberg informiert über den Winterdienst

Sehr geehrte Weerbergerinnen und Weerberg!

 

Auch dieses Jahr sind wir wieder bemüht die Straßen und Gehwege schnee- und eisfrei zu halten. Bei starken Schneefällen ersuchen wir Sie um Verständnis dafür, dass es zu Verzögerungen bei der Schneeräumung kommen kann.

 

Im Zuge der Durchführung des Winterdienstes kann es vorkommen, dass die Gemeinde Weerberg Straßen und Flächen räumt und streut, für welche die jeweilige Straßeninteressentschaft bzw. bei Privatwegen die Grundeigentümer oder deren Dienstbarkeitsberechtigte selbst zur Räumung und Streuung verpflichtet wären.

 

Die Gemeinde Weerberg weist ausdrücklich darauf hin, dass

  • es sich dabei um eine (zufällige) unverbindliche Arbeitsleistung der Gemeinde Weerberg handelt, aus der kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann;
  • die gesetzliche Verpflichtung sowie die damit verbundene zivilrechtliche Haftung für die zeitgerechte und ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten in jedem Fall bei der verpflichteten Straßeninteressentschaft bzw. bei Privatwegen bei den jeweiligen Grundeigentümern bzw. Dienstbarkeitsberechtigten verbleibt;
  • eine Übernahme dieser Räum- und Streupflicht durch stillschweigende Übung im Sinne des § 863 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird.

 

Die Wegobmänner und Grundeigentümer von Privatwegen werden ersucht ihre Mitglieder der Straßeninteressentschaft bzw. Dienstbarkeitsberechtigten darüber zu informieren.

  

Weiters sollen bitte folgende Punkte beachtet werden:

 

Damit die Winterdienstfahrzeuge ungehindert zufahren können, ersuchen wir um Veranlassung, dass Hecken, Bäume und Sträucher entsprechend zurückgeschnitten werden. Die Schneelast drückt das Astwerk oftmals auf die Straßen und erschwert damit die Zufahrt mit den großen Winterdienstfahrzeugen. Auch Hindernisse wie z.B. abgestellte Autos auf Gehsteigen, Umkehrplätzen und Straßen erschweren die Schneeräumung.

 

Der durch die Schneeräumung in privaten Hauseinfahrten und Vorplätzen einfallende Schnee ist vom Hauseigentümer selbst zu entfernen und auf eigenem Grund zu deponieren. Er darf nicht auf die öffentliche Straße geschoben werden.

 

Für Zäune, die nicht direkt vom Schneeräumfahrzeug beschädigt werden, besteht kein Schadenersatzanspruch. Zäune müssen einer „normalen“ Schneeräumung standhalten.

 

In diesem Sinne hoffen wir mit entsprechender Mithilfe der Anrainer und Grundeigentümer eine sichere und gefahrlose Benützung der Gehsteige, Gehwege und Straßen im gesamten Gemeindegebiet zu ermöglichen.

 

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein bestmögliches Surf-Erlebnis bieten zu können. Alle Informationen dazu finden Sie in unserem Datenschutzhinweis. OK