Heizkosten- / Energiekostenzuschuss 2022
Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt einmalig € 250,00 pro Haushalt. Zur teilweisen Abfederung der massiven Preissteigerungen im Energiekostenbereich aufgrund der Ukraine – Krise wird über den bereits bestehenden Heizkostenzuschuss hinaus befristet ein Energiekostenzuschuss in der Höhe von einmalig € 250,00 pro Haushalt gewährt. Zusätzlich zu den Antrags- bzw. Zuschussberechtigten des bereits bestehenden Heizkostenzuschusses kann ein weiterer Bezieherkreis den Energiekostenzuschuss beantragen. Die entsprechenden Netto-Einkommensobergrenzen können der Richtlinie entnommen werden.
Gerne teilen wir mit, dass das Land Tirol die Antragsfrist für Heizkosten- und Energiekostenzuschuss bis 31.3.2023 verlängert hat. Die Antragstellung erfolgt gegen Vorlage des Einkommensnachweises über das Gemeindeamt oder online unter www.tirol.gv.at