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Heizkosten- / Energiekostenzuschuss 2022
Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt einmalig € 250,00 pro Haushalt. Zur teilweisen Abfederung der massiven Preissteigerungen im Energiekostenbereich aufgrund der Ukraine – Krise wird über den bereits bestehenden Heizkostenzuschuss hinaus befristet ein Energiekostenzuschuss in der Höhe von einmalig € 250,00 pro Haushalt gewährt. Zusätzlich zu den Antrags- bzw. Zuschussberechtigten des bereits bestehenden Heizkostenzuschusses kann ein weiterer Bezieherkreis den Energiekostenzuschuss beantragen. Die entsprechenden Netto-Einkommensobergrenzen können der Richtlinie entnommen werden.
Um die Gewährung des Heiz- bzw. Energiekostenzuschusses kann zwischen 15. März und 31. Dezember 2022 mit dem beiliegenden Antragsformular angesucht werden.