Willkommen in der
Gemeinde Weerberg
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Tarife

Figures:

 Seminarraum  98 m²
 Veranstaltungsaal  285 m² (Platz für bis zu 400 Personen - je nach Bestuhlungsart)
 Bühne  42 m², 64 m², 86 m² sind wählbar
 Foyer  73 m² (ohne Windfang mit 33 m²)
 Galerie  90 m²

 

 

 

 

 

 

Saalgebührenordnung:

Tarif I: Seminare, Privatfeiern (Hochzeiten u. dgl.), auswärtige Ballveranstalter, Konzertveranstalter u. dgl.
             Tarif pro Veranstaltung bzw. Veranstaltungstag

    bis 2 Std. bis 2 Std. bis 4 Std. bis 4 Std. über 4 Std. über 4 Std.
    Ortsansässig Auswärtig Ortsansässig Auswärtig Ortsansässig Auswärtig
A Großer Saal mit Bühne 370 m²
Galerie Küche, Ausschank und Foyer
180 € 360 € 250 € 500 € Privatfeiern 500 €
Institutionen 350 €
800 €
B Seminarraum 98 m²
mit Foyer
60 € 120 € 100 € 200 € 140 € 280 €
C Seminarraum 98 m²
mit Foyer und Küche
100 € 200 € 140 € 280 € 200 € 400 €


Tarif II: Bälle ortsansässiger Vereine, Hochzeiten ortsansässiger Braut und/oder Bräutigam, Gemeindeveranstaltungen
              Tarif pro Veranstaltung bzw. Veranstaltungstag

    1) 2)
    Veranstalter ortsansässiger Verein/Institution Veranstalter Cateringfirma
A Großer Saal mit Bühne 370 m²
Galerie, Küche,
Ausschank und Foyer
10% vom Getränkeumsatz, mindestens Tarif 1) 20% vom Getränkeumsatz mindestens
Tarif 1)
B Seminarraum 98 m²
mit Foyer
10% vom Getränkeumsatz, mindestens Tarif 1) 20% vom Getränkeumsatz mindestens
Tarif 1)
C Seminarraum 98 m²
mit Foyer und Küche
10% vom Getränkeumsatz, mindestens Tarif 1) 20% vom Getränkeumsatz mindestens
Tarif 1)

    zuzüglich Betriebskosten wie Reinigung, Saalmeister nach Zeitaufwand, Müllgebühr
    zuzüglich beschädigte Gegenstände
    KO-Abgabe (Eintrittskarten bei der Gemeinde erhältlich)
    Getränkeumsatz ist Einkaufspreis zuzüglich MwSt.
    Tarife inklusive 20% MwSt.

Sommerrabatt:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 03.11.2010 beschlossen, die Saalgebührenordnung für den Veranstaltungssaal "Centrum" Weerberg wie folgt zu ändern:
Der Tarif I (Seminare, Privatfeiern wie Hochzeiten u. dgl., auswärtige Ballveranstalter, Konzertveranstalter u. dgl.) "Auswärtig" wird in den Sommermonaten Juni, Juli und August um 40% (z.B. anstatt € 800,00 um € 480,00) vermindert.

Ermäßigung für kulturelle Veranstaltungen:
Veranstalter, die den Nachweis erbringen können, dass die Veranstaltung einen kulturellen Zweck dient (Veranstaltungen kultureller Institutionen wie Gemeinde, Erwachsenenbildung, Schulen, Kindergärten, usw.) und nicht auf Gewinn ausgerichtet sind können beim Gemeindevorstand bzw. Gemeinderat die Ermäßigung oder Erlassung der Saalmiete schriftlich beantragen.

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